LEGIONELLENBEPROBUNG

LEGIONELLENBEPROBUNG


Trinkwassertest nach Trinkwasserverordnung § 14

Seit dem 1. November 2011 gilt bundesweit eine neue Trinkwasserverordnung in der festgelegt wird, dass Inhaber ihre zentralen Großanlagen zur Warmwasserbereitung jährlich auf Legionellenbefall (Bakterien die sich besonders im Warmwasser vermehren) prüfen lassen müssen. Das gilt für Trinkwassererwärmungsanlagen mit mehr als 400 l Speichervolumen bzw. Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der am weitesten entfernten Entnahmestelle.

Nach § 21 der Trinkwasserverordnung haben die Wohnungsnutzer einen Anspruch darauf, dass sowohl die Trinkwassererwärmungsanlage als auch das Ergebnis der vorgeschriebenen Untersuchung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Für die Entnahme müssen spezielle Probeentnahmeventile installiert werden, die in der Regel nicht vorhanden sind. Gern unterstützen wir Sie und bieten die Installation der Probeentnahmeventile sowie die jährliche Probenahme als Dienstleistung an.

Bitte beachten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. D.h. bis zum 31.10.2012 muss das Ergebnis der Erstuntersuchung dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Wer als betroffener Vermieter die Untersuchung nicht bzw. in der vorgeschriebenen Weise durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden kann.

Die Kosten Trinkwassertest sind voraussichtlich gemäß § 2 Betr.KV auf die Mieter umlagefähig. Die Kosten der Installation von Probeentnahmeventilen stellen keine umlagefähige Position dar.

Untersuchungen auf Legionellenbefall werden durch das MVZ vorgenommen. Bei einem positiven Befund ist eine zeitnahe Vor-Ort-Analyse durch unser kompetentes Personal möglich.



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