Die Heizkostenverteiler der Serie Sontex 555/565 (kein Funk) bzw. 556/566 (Funk) speichern bis zu 50 Informationen, die alle über das Display angezeigt werden können. Je nach Liegenschaft und Bedarf werden einzelne Menüpunkte ausgeblendet. Bei der Auslesung über die optische Schnittstelle sowie über Funk werden immer sämtliche Menüwerte ausgelesen und übertragen. Im Folgenden sehen Sie verschiedene Displayanzeigen aufgelistet, die je nach Progammierung angezeigt werden:
Wärmezähler Messgeräte zur Bestimmung des Wärmeverbrauchs bei Zentralheizungen. Wärmezähler dienen der präzisen Messung der verbrauchten Wärmeenergie in Gebäuden oder einzelnen Wohnungen. Auf Basis der durchgeflossenen Wassermenge und der Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf errechnet der Wärmezähler die durchgesetzte Wärmeenergie und zeigt diese in den physikalischen Einheiten kWh, MWh, MJ, GJ oder Btu an. Im Gegensatz zu Heizkostenverteilern, die Verteilgeräte sind, sind Wärmezähler Messgeräte. Kompaktgeräte (Qn 0,6 - 2,5) Die arensis GmbH bieten Ihnen Wärmezäher in Aufputz- und Unterputzversion, als Wärme- und als Wärme-/Kältezähler in allen gängigen Messgrößen an.
mehr Informationen Listenelement 2Wasserzähler Die arensis GmbH bietet Ihnen für sämtliche Anwendungen den passenden Wasserzähler an. Folgende Bauarten sind verfügbar: Aufputzwasserzähler Unterputzwasserzähler Ventilaufbauzähler Mechanische Badewannenzähler Hauswasserzähler
mehr Informationen Listenelement 3Funktechnologie Funktechnologie Fast alle Zählwerke sind für die Funktechnologie vorausgestattet. Die arensis GmbH bietet ausschließlich qualitativ hochwertige Messgeräte namhafter deutscher Hersteller an. Funktechnologie steigert Qualität, Geschwindigkeit und Rechtssicherheit der Abrechnung. Durch die automatisierte Abrechnung erhält der Mieter präzise Ablesewerte. Schätzungen können vermieden werden. Die Abrechnung kann schneller und termingenauer erfolgen. Es entfallen Terminstress sowie evtl. kostenpflichtige Nachablesetermine.
mehr Informationen Listenelement 4Rauchwarnmelder retten Leben
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist bereits in den meisten
Bundesländern Pflicht.
Gemäß der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht sind Sie als Bauherr,Rauchwarnmelder zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese
zu jeder Zeit betriebsbereit und funktionsfähig sind. Ansonsten haften Sie im Schadensfall !